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Kostenübernahme

Die Kosten für die Hebammenbegleitung in der Schwangerschaft und in der Nachsorge werden von der gesetzlichen Krankenkasse mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel der geburtsvorbereitenden Akupunktur, vollständig übernommen.

 

Vor einer Behandlung kläre ich Sie stets über Ihren Eigenanteil auf. Sie erhalten einen Behandlungsvertrag und am Ende der Behandlung eine Privatrechung.

 

Privat versicherte Frauen sollten sich im Vorfeld bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme der vorgeburtlichen Akupunktur erkundigen. Die Kostenübernahme findet je nach ausgehandeltem Vertrag statt.

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